Unser Bekenntnis zu Menschenrechten

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Wir haben den klaren und eindeutigen Anspruch, alle international anerkannten Menschenrechte zu achten.

Dieser Grundsatz bildet den verpflichtenden Handlungsrahmen für alle unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Darüber hinaus nehmen dabei nicht nur uns selbst, unsere Lieferanten und unsere Dienstleister, sondern auch die Beschäftigten in unseren Lieferketten in den Blick. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, die uns beliefern, dass sie sich an geltende Gesetze und menschenrechtliche Konventionen halten. Verstöße werden von uns nicht toleriert und konsequent verfolgt.

Als Unternehmen sehen wir uns in der Verantwortung, Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Wir respektieren alle Aspekte der international anerkannten Menschenrechte. Dazu gehören insbesondere Diskriminierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vereinigungsfreiheit, faire Entlohnung, Arbeitszeiten, Kinderarbeit sowie Zwangsarbeit.

Wir wissen, dass angemessene Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten ein andauernder Prozess ist.

Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung dieser „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ ist unsere Geschäftsführung. Sie führt die Aufsicht über die Umsetzung und Einhaltung unserer Erklärung.

Unser Ansatz zur Umsetzung, Steuerung und Überprüfung menschenrechtlicher Themen orientiert sich dabei an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Inhaltlich lehnt sich unser Vorgehen insbesondere an den folgenden international gültigen Standards, Richtlinien und Rahmenwerken an:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)
  • Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CNC)
  • Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CEDAW)
  • Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Wir sind davon überzeugt, dass dies in unseren Werten soziale Selbstverständlichkeiten sein müssen, sondern auch, dass unternehmerischer Erfolg auf Dauer nur möglich ist, wenn die Menschenrechte anerkannt und geschützt werden.